Dubois, Alard: Unterschied zwischen den Versionen

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Alardus Dubois regierte das Kloster neunzehn Jahre mit, wie {{titel|Monnier}} schreibt, Güte und Klugheit. Um 1514 erhielt er vom Papst mehrere pontifikale Vollmachten, wie z.B.die Aufhebung von Interdikten, Exkomunikationen und anderen Kirchenstrafen. Außerdem erhielt er das Recht, einen Tragaltar zu verwenden, um Gottesdienste auch außerhalb der Kirche feiern zu können. Er verlegte die Wallfahrt zu Unserer Lb. Frau von Cambron auf den dritten Sonntag nach Ostern und war 1527 Pate von vier Glocken in der Kirche von Lens.
 
Alardus Dubois regierte das Kloster neunzehn Jahre mit, wie {{titel|Monnier}} schreibt, Güte und Klugheit. Um 1514 erhielt er vom Papst mehrere pontifikale Vollmachten, wie z.B.die Aufhebung von Interdikten, Exkomunikationen und anderen Kirchenstrafen. Außerdem erhielt er das Recht, einen Tragaltar zu verwenden, um Gottesdienste auch außerhalb der Kirche feiern zu können. Er verlegte die Wallfahrt zu Unserer Lb. Frau von Cambron auf den dritten Sonntag nach Ostern und war 1527 Pate von vier Glocken in der Kirche von Lens.
  
Vom Alter gebeugt, legte Alardus sein Amt am 2. Februar 1534 nieder und widmete sich nur noch dem Gottesdienst. Er starb, nach einigen, am 20. Oktober 1535, nach anderen am 15. Juni 1538. Sein Leichnam wurde im Kapitelsaal beigesetzt.
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Vom Alter gebeugt, legte Alardus sein Amt am 2. Februar 1534 nieder und widmete sich nur noch dem Gottesdienst. Er starb nach einigen am 20. Oktober 1535, nach anderen am 15. Juni 1538. Sein Leichnam wurde im Kapitelsaal beigesetzt.
  
 
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Aktuelle Version vom 4. Oktober 2017, 11:19 Uhr

Alard du Bois

Alard Dubois

26. Abt des Klosters Cambron 1515–1534/35

† 20. Okt. 1535 od. 15. Juni 1538

Alardus du Bois (oder Dubois) stammte aus Erbisœul bei Lens. Er war einige Jahre Prior gewesen als er 1513 als Nachfolger des zurückgetretenen Jean Willem zum Abt gewählt und von Erzherzog Maximilian oder seinem Enkel Karl V. ernannt wurde. Diese Ernennung durch einen weltlichen Fürsten wurde später durch eine im Codex Brabanticus von Johannes Chrysostomus Verloo (Brüssel, um 1780) abgedruckte Bulle Papst Leos X. bestätigt (Bulla de non eligendo Abbates aut praelatos, nisi de licentia principis concessa ad instantiam Caroli V, 2 idus junii 1515).

Alardus Dubois regierte das Kloster neunzehn Jahre mit, wie Monnier schreibt, Güte und Klugheit. Um 1514 erhielt er vom Papst mehrere pontifikale Vollmachten, wie z.B.die Aufhebung von Interdikten, Exkomunikationen und anderen Kirchenstrafen. Außerdem erhielt er das Recht, einen Tragaltar zu verwenden, um Gottesdienste auch außerhalb der Kirche feiern zu können. Er verlegte die Wallfahrt zu Unserer Lb. Frau von Cambron auf den dritten Sonntag nach Ostern und war 1527 Pate von vier Glocken in der Kirche von Lens.

Vom Alter gebeugt, legte Alardus sein Amt am 2. Februar 1534 nieder und widmete sich nur noch dem Gottesdienst. Er starb nach einigen am 20. Oktober 1535, nach anderen am 15. Juni 1538. Sein Leichnam wurde im Kapitelsaal beigesetzt.

gge


Daten:

Abbas: res. 2. Feb. 1534.

Literatur:

Monnier, Clément: Histoire de l'abbaye de Cambron, in: Annales du Cercle archéologique de Mons XIV (1876), S. 106–110 · Smet, Joseph-Jean de: Cartulaire de l'abbaye de Cambron, in: Monuments pour servir a l'histoire des provinces de Namur, de Hainaut et de Luxembourg, tome deux, première parte. Bruxelles: M. Hayez, 1869, S. IX.

Zitierempfehlung: Dubois, Alard, in: Biographia Cisterciensis (Cistercian Biography), Version vom 4.10.2017, URL: http://www.zisterzienserlexikon.de/wiki/Dubois,_Alard

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