Kongregation Unserer Lieben Frau von La Trappe in Frankreich: Unterschied zwischen den Versionen

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Die mit dem ''Decretum erectionis Congregationis B.M. de Trappa'' der vatikanischen Kongregation für die Bischöfe und Ordensleute vom 3. Oktober 1834<ref>Veröffentlicht in: Bizzarri, Andrea:  Collectanea in usum secretariae S. Congregationis Episcoporum et Regularium, Romae, 1863, P. 63–65.</ref> aus den französischen Klöstern gebildete ''Kongregation von La Trappe in Frankreich'' stand – da der Abt von Melleray während der Julirevolution politisch kompromittiert worden war – unter der Autorität des Abtes von La Trappe (damals [[Hercelin, Joseph-Marie|Joseph-Marie Hercelin]]) als Generalvikar, der das Recht zur Visitation in allen Klöstern hatte und jedes Jahr ein [[Generalkapitel]] einberufen musste. Ein zweites, am 22. April 1836 veröffentlichtes Dekret ''Cum religiosae familiae'' fasste die belgischen Klöster [[Westmalle]] (das zur Abtei erhoben wurde) und [[Sint-Sixtus]] zu einer eigenen Kongregation ([[Kongregation von Westmalle]]) zusammen. Am 24. Mai 1835 (Sonntag Rogate) wurde das [[Generalkapitel La Trappe 1835|erste Generalkapitel in La Trappe]] gehalten. Neue Kongregationsstatuten wurden erarbeitet und 1836 für die Nonnen und 1837 für die Mönche und Konversbrüder approbiert. Formell unterworfen war die Kongregation dem Generalpräses (im Dekret ''moderator generalis'' genannt) der [[Kongregation des Heiligen Bernhard in Italien|italienischen Zisterzienserkongregation]] in Rom als ’Generalabt’ des Ordens, der aber nur die Vollmacht hatte, die Äbte zu bestätigen.
 
Die mit dem ''Decretum erectionis Congregationis B.M. de Trappa'' der vatikanischen Kongregation für die Bischöfe und Ordensleute vom 3. Oktober 1834<ref>Veröffentlicht in: Bizzarri, Andrea:  Collectanea in usum secretariae S. Congregationis Episcoporum et Regularium, Romae, 1863, P. 63–65.</ref> aus den französischen Klöstern gebildete ''Kongregation von La Trappe in Frankreich'' stand – da der Abt von Melleray während der Julirevolution politisch kompromittiert worden war – unter der Autorität des Abtes von La Trappe (damals [[Hercelin, Joseph-Marie|Joseph-Marie Hercelin]]) als Generalvikar, der das Recht zur Visitation in allen Klöstern hatte und jedes Jahr ein [[Generalkapitel]] einberufen musste. Ein zweites, am 22. April 1836 veröffentlichtes Dekret ''Cum religiosae familiae'' fasste die belgischen Klöster [[Westmalle]] (das zur Abtei erhoben wurde) und [[Sint-Sixtus]] zu einer eigenen Kongregation ([[Kongregation von Westmalle]]) zusammen. Am 24. Mai 1835 (Sonntag Rogate) wurde das [[Generalkapitel La Trappe 1835|erste Generalkapitel in La Trappe]] gehalten. Neue Kongregationsstatuten wurden erarbeitet und 1836 für die Nonnen und 1837 für die Mönche und Konversbrüder approbiert. Formell unterworfen war die Kongregation dem Generalpräses (im Dekret ''moderator generalis'' genannt) der [[Kongregation des Heiligen Bernhard in Italien|italienischen Zisterzienserkongregation]] in Rom als ’Generalabt’ des Ordens, der aber nur die Vollmacht hatte, die Äbte zu bestätigen.
  
Die Kongregation U.L.F. von La Trappe hatte nicht lange Bestand. Eskalierende Spannungen zwischen den beiden Observanzen, führten schließlich 1844 zu Beschwerden in Rom. Insbesondere die Mönche der Abtei [[Port-du-Salut]] in Entrammes fühlten sich von dem nicht ihrer Observanz angehörenden Generalvikar Hercelin dominiert und „verfolgt“ und wandten sich mit Datum 11. Juli 1844 in einem langen Beschwerdebericht an Rom, wohin die Äbte [[Couturier, François|François Couturier]] von Port-du-Salut und ([[Lapierre, Stanislas|Stanislas Lapierre]] von [[Sept-Fons|Le Gard]] gereist waren. Ein Dekret des Nuntius in Paris vom 29. August 1844 setzte daraufhin die Regularvisitationen des Generalvikars und die Generalkapitel bis auf Weiteres aus. 1847 kam es schließlich zur Trennung in eine [[Kongregation von La Trappe]] und eine [[Kongregation von Sept-Fons]], die 1892 mit der Kongregation von Westmalle im neugegründeten ''Orden der reformierten Zisterzienser Unserer Lb. Frau von La Trappe'' aufgingen, heute [[Zisterzienser der strengeren Observanz]] (OCSO) genannt.
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Die Kongregation U.L.F. von La Trappe hatte nicht lange Bestand. Eskalierende Spannungen zwischen den beiden Observanzen, führten schließlich 1844 zu Beschwerden in Rom. Insbesondere die Mönche der Abtei [[Port-du-Salut]] in Entrammes fühlten sich von dem nicht ihrer Observanz angehörenden Generalvikar Hercelin dominiert und „verfolgt“ und wandten sich mit Datum 11. Juli 1844 in einem langen Beschwerdebericht an Rom, wohin die Äbte [[Couturier, François|François Couturier]] von Port-du-Salut und [[Lapierre, Stanislas|Stanislas Lapierre]] von [[Sept-Fons|Le Gard]] gereist waren. Ein Dekret des Nuntius in Paris vom 29. August 1844 setzte daraufhin die Regularvisitationen des Generalvikars und die Generalkapitel bis auf Weiteres aus. 1847 kam es schließlich zur Trennung in eine [[Kongregation von La Trappe]] und eine [[Kongregation von Sept-Fons]], die 1892 mit der Kongregation von Westmalle im neugegründeten ''Orden der reformierten Zisterzienser Unserer Lb. Frau von La Trappe'' aufgingen, heute [[Zisterzienser der strengeren Observanz]] (OCSO) genannt.
  
 
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Version vom 27. Mai 2020, 17:12 Uhr

Die Kongregation Unserer Lieben Frau von La Trappe in Frankreich, frz. Congrégation de Notre-Dame de la Trappe en France, lat. Congregatio B. M. V. de Trappa in Gallia, war ein Zusammenschluss aller Zisterzienserklöster in Frankreich, der mit Dekret Papst Gregors XVI. vom 3. Oktober 1834 errichtet wurde und bis 1847 bestand.

Geschichte

Nach dem Tod des Abtes Augustin de Lestrange 1827 hatte der hl. Stuhl Abt Antoine de Beauregard von Melleray zum 'Generaloberen' der Klöster der Reform von La Trappe in Frankreich bestellt (Klöster der sog. observantia communis gab es in Frankreich seit der Revolution keine mehr) und ihn beauftragt, alle Klöster zu visitieren und Vorschläge zur Vereinheitlichung der Observanzen vorzulegen.[1] Acht Häuser von Mönchen und Nonnen folgten den von Abt Lestrange aufgestellten Reglements von Valsainte (La Trappe, Melleray, Bellefontaine, Aiguebelle, Sainte-Baume (1835 geschlossen), Les Gardes, Lyon-Vaise, Mondaye) und acht den von Abt Eugène de Laprade († 1816) von Darfeld wieder eingeführten Reglements des Abtes Armand-Jean Rancé aus dem 17. Jahrhundert: Port-du-Salut, Le Gard, Oelenberg (Mönche und Nonnen), Mont-des-Cats, Bricquebec, Saint Aubin (das 1825 zur Observanz von Rancé überging und 1828 geschlossen wurde), Laval. Zwei weitere gehörten dem Dritten Orden an: Louvigné-du-Désert und ein Haus in der Nähe von Avignon – beide wurden aufgegeben.

Abt Beauregard hatte sich angesichts der durch die unterschiedlichen Lebensweisen verursachten Probleme, insbesondere übertriebener Strenge (vor allem in den Nonnenklöstern) für eine Rückkehr aller Klöster zum Reglement des Abtes Rancé ausgesprochen, jedoch wurden weitere Schritte zunächst durch den Tod Papst Leos XII. 1829 und Papst Pius’ VIII. 1830 und die Julirevolution in Frankreich 1830 verhindert. Erst 1834 kam es unter Papst Gregor XVI. zur Kongregationsbildung.

Die mit dem Decretum erectionis Congregationis B.M. de Trappa der vatikanischen Kongregation für die Bischöfe und Ordensleute vom 3. Oktober 1834[2] aus den französischen Klöstern gebildete Kongregation von La Trappe in Frankreich stand – da der Abt von Melleray während der Julirevolution politisch kompromittiert worden war – unter der Autorität des Abtes von La Trappe (damals Joseph-Marie Hercelin) als Generalvikar, der das Recht zur Visitation in allen Klöstern hatte und jedes Jahr ein Generalkapitel einberufen musste. Ein zweites, am 22. April 1836 veröffentlichtes Dekret Cum religiosae familiae fasste die belgischen Klöster Westmalle (das zur Abtei erhoben wurde) und Sint-Sixtus zu einer eigenen Kongregation (Kongregation von Westmalle) zusammen. Am 24. Mai 1835 (Sonntag Rogate) wurde das erste Generalkapitel in La Trappe gehalten. Neue Kongregationsstatuten wurden erarbeitet und 1836 für die Nonnen und 1837 für die Mönche und Konversbrüder approbiert. Formell unterworfen war die Kongregation dem Generalpräses (im Dekret moderator generalis genannt) der italienischen Zisterzienserkongregation in Rom als ’Generalabt’ des Ordens, der aber nur die Vollmacht hatte, die Äbte zu bestätigen.

Die Kongregation U.L.F. von La Trappe hatte nicht lange Bestand. Eskalierende Spannungen zwischen den beiden Observanzen, führten schließlich 1844 zu Beschwerden in Rom. Insbesondere die Mönche der Abtei Port-du-Salut in Entrammes fühlten sich von dem nicht ihrer Observanz angehörenden Generalvikar Hercelin dominiert und „verfolgt“ und wandten sich mit Datum 11. Juli 1844 in einem langen Beschwerdebericht an Rom, wohin die Äbte François Couturier von Port-du-Salut und Stanislas Lapierre von Le Gard gereist waren. Ein Dekret des Nuntius in Paris vom 29. August 1844 setzte daraufhin die Regularvisitationen des Generalvikars und die Generalkapitel bis auf Weiteres aus. 1847 kam es schließlich zur Trennung in eine Kongregation von La Trappe und eine Kongregation von Sept-Fons, die 1892 mit der Kongregation von Westmalle im neugegründeten Orden der reformierten Zisterzienser Unserer Lb. Frau von La Trappe aufgingen, heute Zisterzienser der strengeren Observanz (OCSO) genannt.

gge, Mai 2020

  1. Abt Antoine hatte über seine Visitationen einen Bericht angefertigt und nach Rom geschickt: Compte-rendu par ordre de Sa Sainteté de l’état des Maisons de la réforme de la Trappe établies en France, abgedruckt in der Revue Mabillon, Juillet-Septembre 1938, n° 111, S. 134–146 und 169–181.
  2. Veröffentlicht in: Bizzarri, Andrea: Collectanea in usum secretariae S. Congregationis Episcoporum et Regularium, Romae, 1863, P. 63–65.

Literatur:

Hermans, Vincentius: Actes et décisions des chapitres généraux des Congrégations Trappistes du XIXe siècle (1835–1891), in: Analecta cisterciensia 27 (1971), S. 81–142, 212–309; 28 (1972), S. 219–285; 29 (1973), S. 152–303; 30 (1974), S. 70-187, 193–280 · Delpal, Bernard: Le silence des moines: les trappistes au XIXe siècle : France, Algérie, Syrie. Paris: Editions Beauchesne, 1998 · Gaillardin, Casimir: Les Trappistes ou l’Ordre de Cîteaux au XIX° siècle. Histoire de la Trappe depuis sa fondation jusqu’à nous jours (1140–1844), t. II, Paris, 1844, S. 492–495.

Zitierempfehlung: Kongregation Unserer Lieben Frau von La Trappe in Frankreich, in: Biographia Cisterciensis (Cistercian Biography), Version vom 27.05.2020, URL: http://www.zisterzienserlexikon.de/wiki/Kongregation_Unserer_Lieben_Frau_von_La_Trappe_in_Frankreich