Seemann, Sebastian

Sebastian Seemann

Sebastian Seemann

Abt des Klosters St. Urban 1535–1551

† 29. Sep. 1551

Sebastian Seemann war 1513 Subprior, 1519 Prior, 1526 Pfarrer in Deitingen und 1529 Großkellner. 1534 wurde er zum Abt gewählt. 1537 verlieh Papst Paul III. ihm und seinen Nachfolgern die Rechte infulierter Prälaten. Am 23. Januar 1541 unterstellte der Papst St. Urban dem unmittelbaren Schutz Roms und befreite das Kloster von jedem anderen Abhängigkeitsverhältnis. 1543 wurde Abt Sebastian zum Konzil von Trient eingeladen, entschuldigte sich jedoch wegen seiner schwachen Gesundheit und der finanziellen Lage der Abtei. Er ist der Verfasser einer Klosterchronik und wurde wegen seiner klassischen Bildung gerühmt. Um den Erhalt der Abtei in den Wirren der Reformationszeit hat er große Verdienste. Er wirkte auch für die Hebung des wirtschaftlichen und religiösen Lebens in den zisterziensischen Frauenklöstern Ebersecken und Rathausen.

gge, Juli 2018


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Literatur:

Helvetia Sacra III/3.1, S. 413.

Zitierempfehlung: Seemann, Sebastian, in: Biographia Cisterciensis (Cistercian Biography), Version vom 23.07.2018, URL: http://www.zisterzienserlexikon.de/wiki/Seemann,_Sebastian

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