Balthasar, Martin

Martin Balthasar

Martin Balthasar

Abt des Klosters St. Urban 1781–1787

~ 03. Mai 1736
† 17. Juli 1792 Herdern

Martin Balthasar stammte wie auch sein Vorgänger Robert Balthasar (reg. 1726–1751) aus dem Luzerner Patriziergeschlecht Balthasar. Er war ein Sohn des Offiziers in spanischen Diensten Johann Martin Balthasar und der Anna Katharina Felber und wurde am 3. Mai 1736 auf die Namen Jost Adam Josef Anton getauft. Sein älterer Bruder Jakob Dietrich Josef Anton war Chorherr in Beromünster, ein anderer Bruder war Stadthauptmann und Salzherr in Luzern.

Von 1748 bis 1751 besuchte Martin Balthasar das Jesuitenkollegium in Luzern und legte am 29. November 1752, als Sechzehnjähriger, in der Zisterzienserabtei St. Urban die Profess ab. Nach seiner Priesterweihe am 17. April 1759 war er Subprior, Adjunkt in Herdern und später Prior.

Nachdem es nach dem frühen Tod des Abtes Benedikt Pfyffer zu heftigen inneren Spannungen zwischen den bürgerlichen und den patrizischen Konventualen, u.a. auch über das absolutistische Gebaren der Abteiverwaltung, gekommen war, wurde Prior Balthasar am 11. Juni 1781 im fünften Wahlgang zum Abt gewählt. Generalabt François Trouvé von Cîteaux bestätigte ihn mit Datum 23. Juni 1781. Die Benediktion fand am 25. September 1781 statt.

Anhaltende Differenzen zwischen dem Konvent und dem wegen seiner Krankheit reizbaren Abt führten zu einer Vertrauenskrise. Einige Kapitularen forderten eine Visitation des Klosters, die Ende 1787 durch den vom Generalabt zum Visitator bestimmten Abt von Wettingen, Sebastian Steinegger, durchgeführt wurde. Dabei verlangten 20 von 24 anwesenden Kapitularen die Demission des Abtes. Dieser willigte ein unter der Bedingung, dass man ihm eine angemessene Pension zahle und der Konvent bezeuge, die Resignation sei aus freien Stücken erfolgt. Später überlegte er es sich anders, ersuchte auch die Regierung um Hilfe, jedoch beharrte das Kapitel auf der Resignation. Generalabt Trouvé billigte die Transaktion und genehmigte die Wahl eines Koadjutors mit dem Recht der Nachfolge, zu dem am 12. September 1787 Ambros Glutz gewählt wurde.

Abt Martin unterzeichnete einen neuen Resignationsvertrag, mit dem er seinem Nachfolger alle geistliche und weltliche Vollmacht übertrug, und zog sich nach Herdern zurück, wo er am 17. Juli 1792 starb. Dort wurde er auch begraben.

gge, Nov. 2018


Daten:

Prof.:29. November 1752; Sac.: 17. April 1759; Abbas: el. 11. Juni 1781, ben. 25. Sep. 1781, res. 25. Mai 1787.

Literatur:

Helvetia Sacra III/3, S. 421–422 (Hans Wicki) · Häfliger, Alois (Hrsg.): Sankt Urban 1194–1994. Ein ehemaliges Zisterzienserkloster. Bern: Benteli, 1994 · Schuhmacher, Ludwig: Trauerrede auf Martinus von Balthasar, den Hochwürdigen, Hochwohlgebohrnen, Gnädigen Herrn, Herrn Abt des lobwürdigen und freyen Stiftes St. Urban, Cisterzerordens; Herrn zu Herdern, Liebenfels, Schwaikhofen u.s.w.: Gehalten am Tag der Todtenfeyer des Hochseligen, den 3ten Herbstmonats, 1792. Luzern, 1792.

Zitierempfehlung: Balthasar, Martin, in: Biographia Cisterciensis (Cistercian Biography), Version vom 2.12.2018, URL: http://www.zisterzienserlexikon.de/wiki/Balthasar,_Martin

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