Benediktion

Benediktion [lat. benedictio], die feierliche gottesdienstliche Handlung, mit der Personen oder Gegenstände gesegnet werden (Segensfeier). Im engeren Sinne wird der Begriff auch für das dabei gesprochene Segensgebet verwendet.

Bedeutung

Als Amtseinsetzungsfeier tritt die Benediktion da ein, wo mit dem Amt kein heilsvermittelnder, sondern nur ein kirchenrechtlicher Charakter verbunden ist (Abtsbenediktion, landläufig oft Abtweihe genannt). Zwar lehnt sich die Feier liturgisch stark an eine Bischofsweihe an, doch handelt es sich dabei aber nicht wie bei der Bischofs-, Priester- oder Diakonenweihe (Konsekration) um eine sakramentale Weihe, sondern um eine Segnung. Es fehlen Handauflegung (als zentrales Merkmal jeder Weihehandlung nach der Konstitution Sacramentum ordinis von 1947), feierliches Weihegebet und die Salbungen mit heiligen Ölen.

Der Benediktionsfeier steht bei den Zisterziensern der strengeren Observanz (sog. Trappisten, OCSO) meist der Diözesanbischof vor, sie kann aber auch von einem anderen Bischof oder Abt geleitet werden. Bei den Zisterziensern der allgemeinen oder gewöhnlichen Observanz (OCist) erteilt sie in der Regel der Generalabt.

In der Benediktionsfeier werden dem neuen Abt bzw. der neuen Äbtissin die Ordensregel und die Amtszeichen (Stab und Ring) überreicht, bei infulierten Äbten auch die Mitra. Das Brustkreuz (Pektorale) hat der Abt schon direkt nach seiner Wahl erhalten. Er ist damit kein Bischof und diesem auch nicht gleichgestellt, darf aber als Zeichen der klösterlichen Unabhängigkeit in seinem Kloster die Pontifikalien (Brustkreuz, Ring, Stab und Mitra) verwenden.

gge, Okt. 2009


Zitierempfehlung: Benediktion, in: Biographia Cisterciensis (Cistercian Biography), Version vom 22.08.2023, URL: http://www.zisterzienserlexikon.de/wiki/Benediktion