Rueff, Johann

Johann Rueff

Johann Rueff

Ruoff

Abt von Zwettl 1580–1585; 49. Abt von Heiligenkreuz 1585–1599

* 1520 Horb, Schwaben
† 28. März 1599 Klosterbruck, Znaim, Mähren

Johannes Rueff, ein gebürtiger Schwabe, hatte am Jesuitenkolleg in Dillingen studiert und war in die Benediktinerabtei Melk eingetreten, wo er während der nächsten zehn Jahre verschiedene Ämter versah. Mit Diplom Kaiser Rudolfs II. vom 15. August 1579 wurde er dem Zisterzienserstift Zwettl als Abt vorgesetzt. Anders als seine Vorgänger ließ er sich durch den Passauer Weihbischof (Hector Wegmann) infulieren (2. Februar 1581).

Abt Johann V. ließ die Zwetteler Zisterzienser den Benediktinerhabit tragen und ersetzte den Chorgesang der Mönche durch weltliche Sänger. Auch die Klosterämter besetzte er mit Laien und versetzte die Mönche auf auswärtige Pfarrstellen, sodass im Kloster nur sehr wenige Religiosen lebten (Alle diese Neuerungen mussten von seinem Nachfolger Ulrich Hackel wieder rückgängig gemacht werden). Er unternahm mehrere Bauten im Stift Zwettl und schmückte die Spitalkirche mit Bildern. 1583 nahm Christoph von Prag, Freiherr v. Windhag und Engelstein, der Pfarre Schönau die Filialkirche St. Wolfgang mit Gewalt weg und baute daneben ein Haus für seinen lutherischen Prädikanten. Diese Kirche blieb trotz der Proteste des Abtes und trotz ernstlicher Dekrete des Kaisers bis 1617 in lutherischen Händen.

Ende 1585 wurde Johann Rueff auf Betreiben Melchior Khlesls auf die Abtei Heiligenkreuz befördert und am 26. Dezember d.J. dort installiert. Er erhielt 1588 das Patronat der Pfarre Trumau und ließ dort die Kirche vollenden. 1590 erhielt er von Kaiser Rudolf II. die Jagdgerechtigkeit in den Stiftswäldern bei Grub zurück, die in den letzten Jahren der kaiserliche Hof an sich gezogen hatte.

Seit 1592 wurde aus bis heute nicht ganz klargestellten Gründen gegen Abt Rueff ein Prozess geführt; Koll berichtet, dass Rueffs Prachtliebe und sein verschwenderischer Lebenstil dem Stift großen Schaden verursacht hätten und dass er, noch weiterer Vergehen (u.a. Zölibatsbruch) angeklagt, auf kaiserlichen Befehl drei Jahre im Wiener Bischofshof inhaftiert war. Durch den Ordensgeneral Edmond de la Croix, der im August 1595 persönlich in Wien die Untersuchung geführt hatte, wurde Rueff am 29. August 1595 freigesprochen und wieder in sein Amt eingesetzt, hatte aber strenge Bußauflagen zu erfüllen, wie z.B. wöchentliches Fasten und sich vor dem Hochaltar hinwerfen. Die Maßnahme scheint wenig Erfolg gehabt zu haben, denn schon im folgenden Jahr tadelte ihn der Generalvikar Hackel erneut und warnte ihn vor Exzessen. 1587 mahnte der staatskirchliche Klosterrat den Visitator Hackel, in Heiligenkreuz nach dem Rechten zu sehen, da dort die Klosterdisziplin nicht sehr ernst genommen würde (Riedl 54–55).

Als Abgesandter der Landstände reiste Rueff 1599 zu Kaiser Rudolf nach Prag, starb aber auf dem Weg dorthin im Prämonstratenserstift Bruck in Mähren. Sein Leichnam wurde nach Heiligenkreuz zurückgebracht und dort begraben.

gge, März 2010


Literatur:

Beiträge zur Geschichte der Cistercienser-Stifte. Wien : A. Hölder, 1891 · Schweickhardt, Friedrich: Darstellung des Erzherzogthums Oesterreich unter der Ens. Bd. 3, Wien, 1839 · Watzl, Florian: Die Cistercienser von Heiligenkreuz. Graz 1898, S. 54 · Koll, Malachias: Das Stift Heiligenkreuz in Österreich. Wien 1834, S. 113–114. · Gsell, Benedikt: Die Abtei Heiligenkreuz in Nieder-Oesterreich, in: Brunner, Sebastian: Ein Cisterzienserbuch. Würzburg 1881, S. 52ff., bes. S. 90–91. · Rössler, Stephan: Die Abtei Zwettl in Nieder-Oesterreich, in: Brunner, Sebastian: Ein Cisterzienserbuch. Würzburg 1881, S. 542ff., bes. S. 581–582 · Riedl, Hermann: Ulrich Hackel, Abt zu Zwettl. Ein Prälat der Gegenreformation. Dissertation, Innsbruck 1935, S. 49–55.

Zitierempfehlung: Rueff, Johann, in: Biographia Cisterciensis (Cistercian Biography), Version vom 4.08.2017, URL: http://www.zisterzienserlexikon.de/wiki/Rueff,_Johann

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