Sebastian Seemann
Abt des Klosters St. Urban 1534/35–1551
* 1492 Aarau
† 29. Sep. 1551 St. Urban
Sebastian Seemann stammte aus einer regimentsfähigen Familie und wurde wohl 1492 in Aarau geboren. Um 1505 in die Zisterzienserabtei St. Urban eingetreten, war er 1513 Subprior, 1519 Prior, 1526 Pfarrer in Deitingen und 1529 Großkellner. Er wurde nach dem 23. September 1534 (Todesdatum seines Vorgängers Walther Thöri) zum Abt gewählt und am 7. Mai 1525 vom Konstanzer Weihbischof in Salem benediziert.
Am 25. August 1537 verlieh Papst Paul III. ihm und seinen Nachfolgern die Rechte infulierter Prälaten. Am 23. Januar 1541 unterstellte der Papst St. Urban dem unmittelbaren Schutz Roms und befreite das Kloster von jedem anderen Abhängigkeitsverhältnis. Am 5. März 1543 wurde Abt Sebastian von Papst Paul III. zum Konzil von Trient eingeladen, entschuldigte sich jedoch wegen seiner schwachen Gesundheit und der prekären finanziellen Lage der Abtei. Er ist der Verfasser einer Klosterchronik und wurde von Humanisten wie Glarean (Heinrich Loriti, 1488–1563) wegen seiner klassischen Bildung gerühmt. Große Verdienste hat er um den Erhalt der Abtei in den Wirren der Reformationszeit. Er war ein fähiger Verwaltungsmann und kluger Politiker. Unter seiner Regierung entstand die älteste erhaltene Niederschrift der St. Urbaner Twingherrschaftsverfassung von Langenthal, Roggwil und Wynau. Weniger erfolgreich waren seine Reformbestrebungen für die von St. Urban abhängigen Frauenklöster Ebersecken und Rathausen.
gge, Juli 2018
Daten:
Abbas: ben. 7. Mai 1535.Werke:
Chronicon Sancti Urbani, hg. von Theodor von Liebenau, in: Cistercienser Chronik 9 (1897), S. 1–13, 33–40, 65–74, 104–110.Literatur:
Helvetia Sacra III/3.1, S. 413 (Hans Wicki).Normdaten:
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