Seiler, Dominika Agatha

Dominika Agatha Seiler

Dominika Agatha Seiler

Äbtissin der Zisterzienserinnenabtei Tänikon 1796–1827

* 12. Okt. 1764 Wil SG
† 17. Feb. 1827 Aadorf TG

Dominika Agatha Seiler stammte aus der im Gebiet der Fürstabtei St. Gallen verbreiteten und (vor allen in Wil) ansässigen bürgerlichen Familie Seiler, zu der außer einigen St. Gallischen Ratsherren (1465–1525) auch Abt Joachim Seiler von Fischingen (1620−1688) gehörte. Genaueres über die Familienverhältnisse, Abstammung und Jugendzeit der Äbtissin ist nicht bekannt.

Im Alter von zwanzig Jahren kam sie ins Zisterzienserinnenkloster Tänikon im Kanton Thurgau, wo sie am 2. Juli 1786 die Profess ablegte. Nach dem Tod ihrer Vorgängerin Maria Katharina Weiss wurde sie im verhältnismäßig jungen Alter von 32 Jahren zur Äbtissin gewählt. Die Wahl erfolgte am 7. Dezember 1796 im Beisein des Abtes Sebastian Steinegger von Wettingen.

Die Zeit ihrer Regierung war äußerlich die bewegteste seit der Reformation. Kaum zwei Jahre nach der Amtsübernahme folgten die politischen Umwälzungen der Helvetik und die Kriegsjahre von 1798 und 1799. Die Helvetische Republik erklärte nach französischem Vorbild das Klostervermögen zum Staatseigentum und setzte Schaffner (Verwalter) ein, die der Ökonomie und dem Klostervermögen vorstanden und Rechnung darüber legen mussten. Zwar wurde durch das Gesetz vom 4. Mai 1804 das Vermögen dem Kloster zur eigenen Wiederverwaltung zurückgegeben; aber die Schaffner blieben. Dauerhaft verlor das Kloster die niedere Gerichtsbarkeit in den Ortschaften Aadorf, Ettenhausen und Guntershausen bei Aadorf, die an die Gemeinden übergingen, und damit eine nicht unbedeutende Einnahmequelle. Dadurch beschränkte sich die Aufgabe der Äbtissin fast ausschließlich auf das geistliche Wirken im Inneren.

1798 und 1799 wurden dem Kloster die Reallasten, d. h. die Grundzinse und Zehnten, verweigert, während andererseits die Requisitionen für die französischen und österreichischen Heere große Summen verschlangen. Das für das Kloster existenzbedrohendste Gesetz aber war das Verbot der Aufnahme von Novizen vom 12. September 1798. Zwar wurde es später wieder aufgehoben, doch traten unter Äbtissin Dominika Agatha keine Laienschwestern und von 1797 bis 1810 keine Konventfrauen mehr ein. 1812 wurde ein gedrucktes Verzeichnis herausgegeben, nach dem der Personalbestand 18 Chorfrauen und 7 (frühere) Konversschwestern aufwies.

Die folgenden Jahre und Jahrzehnte verliefen vergleichweise ruhig, mit Ausnahme der Zeit von 1816 bis 1818, die eine große Hungersnot, Teuerung und den Hungertyphus brachte. Die Unterstützung der Notleidenden mit Almosen und Geldanleihen nahm die Vorräte des Klosters sehr in Anspruch. 1822 zahlte die Äbtissin an die Hagelgeschädigten in Frauenfeld und Thundorf einen Beitrag von 7½ Gulden.

Äbtissin Dominika Agatha starb am 17. Februar 1827, im Alter von 62½ Jahren, und wurde im Chor der Kirche neben der Äbtissin Ma. Katharina Weiss begraben. In ihrer 30-jährigen Regierung hatte sie einen tiefgreifenden Wandel zu einem neuen Zeitalter erlebt, das mit dem früheren gründlich gebrochen hatte. Zu ihrer Nachfolgerin wurde Johanna Rutz gewählt, die die Aufhebung des Klosters durch den Großen Rat des Kantons Thurgau miterleben musste.

gge, Dez. 2024 (nach Nater)


Daten:

Prof.: 2. Juli 1786; Abbatissa: el. 7. Dez. 1796.

Literatur:

Meyer-Marthaler, Elisabeth: Tänikon, Zisterzienserinnen, in: Helvetia Sacra III/3, Zweiter Teil. Bern: Francke, 1982, S. 917–950 · Rahn, Johann Rudolf; Nater, Johann: Das ehemalige Frauenkloster Tänikon im Thurgau. Buchdruckerei Berichthaus, 1906, S. 233 ff. · Zehnder, Herbert: Tänikon. Gerichtsstätte – Zisterzienser Frauenkloster – Gerichtsherrschaft – Kirchgemeinde – Forschungsanstalt, Tänikon 1992.

Zitierempfehlung: Seiler, Dominika Agatha, in: Biographia Cisterciensis (Cistercian Biography), Version vom 18.12.2024, URL: http://www.zisterzienserlexikon.de/wiki/Seiler,_Dominika_Agatha

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