Heinrich I. bzw. II.
Heinrich I. von Baumgartenberg; Heinrich II. von Heiligenkreuz
Abt von Baumgartenberg 1250–1252, Heiligenkreuz 1252–1259 und Goldenkron 1263–1280
† 16. Aug. 1284 Heiligenkreuz, Niederösterreich
Heinrich war von 1250 bis 1252 Abt von Baumgartenberg und wurde 1252 nach Heiligenkreuz berufen. Unter seiner Regierung verlieh Herzogin Gertrud von Österreich und Steiermark, Nichte Herzog Friedrichs des Streitbaren, 1253 der Abtei das Patronats- und Präsentationsrecht über die Pfarre Alland, das König Ottokar im folgenden Jahr in Berücksichtigung der schweren und zahlreichen Verwüstungen, die das Kloster „durch die Ungarn und Heiden“ zu erdulden hatte, erneuerte. 1256 wurde das Recht von Bischof Otto von Passau und 1257 von Papst Alexander IV. bestätigt.
Trotz der kriegerischen Zeiten mobilisierte Abt Heinrich zahlreiche Wohltäter, die dem Stift Heiligenkreuz manchen neuen Besitz zubrachten, und gründete mit Unterstützung des Ratsherrn Paltram Vatzo (Paltram vor dem Freithof)[1] in Wien das Zisterzienserinnenkloster St. Nikolai (Nikolaikloster) in der Singerstraße. 1259 resignierte er jedoch aus unbekannten Gründen.
Nach seiner Abdankung ging er nicht nach Baumgartenberg zurück, sondern blieb in Heiligenkreuz und wurde von Abt Heinrich III. Schinweis, als König Ottokar II. Přemysl von Böhmen 1263 das Zisterzienserkloster Goldenkron gründete und es mit Mönchen aus Heiligenkreuz besetzen wollte, an die Spitze der Gründungskolonie gesetzt. Bei seiner Ankunft am 6. April 1263 brachte er einen Teil der in Heiligenkreuz noch heute verwahrten Dornreliquie aus der Dornenkrone Christi mit (daher der Klostername Goldenkron, lat. corona aurea). Siebzehn Jahre stand er Goldenkron als Gründungsabt vor, resignierte aber auch hier 1280.
Was der Grund seiner Abdankung in Goldenkron war, lässt sich nicht mit Sicherheit angeben; vielleicht lag er in seinem Alter, wahrscheinlicher aber in den äußeren Umständen. Goldenkron war Ende 1278 oder Anfang 1279 von den Feinden seines Stifters Ottokar II. niedergebrannt worden, Abt Heinrich und der Konvent daher gezwungen, das Kloster zu verlassen. Dazu kam auch die Frage wegen des Paternitätsrechtes über Goldenkron. König Ottokar, der mit dem Frieden von Wien 1276 auf seine österreichischen Erwerbungen hatte verzichten müssen, wollte infolgedessen keinen österreichischen Abt als pater immediatus über sein böhmisches Kloster anerkennen. Er wandte sich daher 1277 an das Generalkapitel von Cîteaux mit der Bitte, das Paternitätsrecht über Goldenkron von Heiligenkreuz auf Plass zu übertragen; derselbe Antrag wurde nach seinem Tod von der Regentschaft während der Minderjährigkeit König Wenzels II. wiederholt. Das Generalkapitel beauftragte daher 1279 den Abt von Morimond, entweder in eigener Person oder durch einen Stellvertreter dafür zu sorgen, dass der geflüchtete Konvent wieder nach Goldenkron zurückkehrte, und zugleich die Frage über das Paternitätsrecht zu ordnen. Die Rückführung des Konvents gelang, aber über das Paternitätsrecht kam man zu keinem definitiven Entscheid, höchstwahrscheinlich weil Abt Heinrich sich dagegen wehrte. Erst 1281, ein Jahr nach seinem Abgang, übertrug das Generalkapitel die Paternität über Goldenkron auf die Abtei Plass.
Abt Heinrich kehrte nach seiner Resignation nach Heiligenkreuz zurück, wo er 1284 starb. Das Nekrologium von Wilhering gibt als seinen Todestag den 16. August an.
gge, Juni 2020
- ↑ Dieser Paltram Vatzo schrieb eine Landeschronik, die dann der Heiligenkreuzer Mönch Nikolaus Vischel fortsetzte.
Literatur:
Gsell, Benedikt: Die Abtei Heiligenkreuz in Nieder-Oesterreich. in: Ein Cisterzienserbuch. hrsg. von Sebastian Brunner, Würzburg 1881, S. 52–117 (hier: 62–63) · Vošicky, Bernhard: Goldenkron und die Dornenkrone Christi, in: Sancta Crux 74 (2013), S. 192–195 · Watzl, Florian: Heinrich II. von Heiligenkreuz, in: Die Cistercienser von Heiligenkreuz, S.12.Vorlage:Page.name: HEINRICH II. OCist († 1284) – Biographia Cisterciensis